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Der Schutz von Technik

Warum? Das Patent verschafft Ihnen ein Monopol auf die Nutzung Ihrer Erfindung. Ein Verzicht auf das Patentrecht ist ein Geschenk an Ihre Konkurrenz.

Gründe ein Patent anzumelden:

Das Patent schützt Ihre kostbare Entwicklungsarbeit. Meistens kostet es viel Geld und Arbeit, bis der Erfindungsgegenstand von der Idee bis zur Marktreife ausgearbeitet ist. Da ist es selbstverständlich nicht erwünscht, dass die Konkurrenz von diesem Aufwand gratis und ungehindert profitieren kann, und einen damit erst noch den Markt streitig macht. Das Patent dient der Sicherung der Konkurrenzfähigkeit und der Zukunft Ihrer Firma.
Falls der Erfindungsgegenstand von einer anderen Firma hergestellt oder Teile davon bei Zulieferbetrieben in Auftrag gegeben werden müssen, gibt es keinen besseren Schutz vor unangenehmen Überraschungen als ein Patent.
Falls Ihre Konkurrenz gleichzeitig mit Ihnen an einer Neuentwicklung arbeitet und im Gegensatz zu Ihnen ein Patent anmeldet, können Ihnen empfindliche Verluste durch einen von der Konkurrenz erzwungenen Abbruch der Markteinführung entstehen, es sei denn, Sie können rechtsgültig vor Gericht glaubhaft machen, dass Ihre Idee älter war. Im Zweifelsfall steht der Patentinhaber immer besser da. In Art. 3 des Patentgesetzes steht: "Haben mehrere die Erfindung unabhängig voneinander gemacht, so steht das Patentrecht dem zu, der sich auf die frühere Anmeldung berufen kann".
Ein Patent ist die Grundlage für Verhandlungen mit Dritten. Ohne ein Patent ist es kaum möglich, Partner oder Lizenznehmer zu finden, da eine nicht patentrechtlich geschützte Erfindung Allgemeingut ist.
Eine patentierte Neuentwicklung wird von der Öffentlichkeit und von Geschäftspartnern immer ernster genommen als eine nicht geschützte Idee. Das Patent bringt auch im Marketing Vorteile.
Der patentrechtlich geschützte Gegenstand, seine Verpackung und die Prospekte können mit einem Hinweis auf das Patent, z.B. "Schweizer Patent Nr. 000 000" versehen werden.

Was?

Technische und gewerblich nutzbare Erfindungen können zum Patent angemeldet werden. Eine Erfindung muss neu sein und darf sich nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben. Es können auch Verfahren angemeldet werden, z.B. Herstellungsverfahren oder auch Verfahren zum Betrieb einer Vorrichtung (Steuerung). Namen sind dagegen durch den Markenschutz, Formen durch den Designschutz schützbar.
Achtung! Vor der Patentanmeldung dürfen Sie Ihre Erfindung nicht öffentlich bekannt machen, denn dadurch wäre sie nicht mehr neu.

Wie?

Von Ihnen benötigen wir nur eine einfache Skizze oder ein Modell und einige Hinweise, was mit der Erfindung erreicht werden soll und welche Vorteile sie gegenüber den Ihnen bekannten Lösungen bietet. Die technische, formale und patentrechtliche Ausarbeitung der Unterlagen (Patentansprüche, Beschreibung, Zusammenfassung, Zeichnungen) erfolgen hier. Und zwar in einem im voraus vereinbarten Kostenrahmen.